Verteidigung in Steuerstrafsachen
Das Wort „Steuerhinterziehung“ als allgemeine Bezeichnung für eine Vielzahl von möglichen Verfehlungen im Bereich des Steuerrechts gilt noch heute in der breiten Öffentlichkeit als Kavaliersdelikt. Nach zahlreichen Veröffentlichungen über die Durchsuchungen bei Banken im In- und Ausland hat sich das allgemeine Empfinden jedoch verändert. Die Konsequenzen können hierbei von der Auferlegung einer Geldstrafe bis zu Freiheitsentzug ohne Bewährung reichen.
Wir beraten direkt oder indirekt Betroffene über die Zusammenhänge zwischen Steuer- und Strafrecht. Dabei erhalten Sie von uns umfassende Informationen über die Möglichkeiten von Verteidigungsstrategien oder Selbstanzeigen.